15. Is there a ban on state resources being given to or received by political parties or candidates (excluding regulated public funding)?

Switzerland

Switzerland

Answer
No
Source

Parteifinanzierung, Andreas Ladner, 2001

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Indirekte staatliche Finanzierung

Spricht man von öffentlicher Finanzierung der Parteien, sind auch die Instrumente der indirekten Finanzierungsinstrumente einzubeziehen. Es handelt sich oft um erhebliche staatliche Leistungen zugunsten der Parteien, die einem ständigen Optimierungsprozess unterliegen. Darunter fallen Beiträge an Fraktionen im Parlament und parteinahe Institutionen (siehe Brändle 2001: 57-60).

 

Beiträge an Fraktionen: Diese umfassen in den meisten Ländern einen Grundbetrag pro Fraktion, Mandat oder die Kosten von Fraktionspersonal. Zudem wird in Deutschland jeder Oppositionspartei 10 % mehr pro Fraktionsmitglied entrichtet.

In der Schweiz erhalten die Fraktionen einen Grundbeitrag von Fr. 90'000 und Fr. 16‘500 pro Fraktionsmitglied. Insgesamt werden somit 4.6 Mio. Franken ausgegeben (Brändle 2001: 137). Es besteht keine Rechenschaftspflicht und Transparenz wie das Geld verwendet wird. Es besteht somit keine Klarheit darüber, ob das Geld nicht auch für die Partei selbst genutzt wird (Ladner/Brändle 1999: 31)

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