58. What sanctions are provided for political finance infractions?
Switzerland
Korruptionsstrafrecht, 2016; vimentis.ch, 2015
There are only sanctions on the sub-national level.
Nur in den Kantonen Tessin, Genf und Neuenburg ist die Parteifinanzierung reglementiert. Ihre Reglemente sind jedoch ziemlich locker. Im Kanton Tessin müssen nur Spenden über 10'000 SFr. offengelegt und bei kantonalen Wahlen und Abstimmungen alle Ausgaben über 5‘000 SFr. angegeben werden. Genf verpflichtet die Parteien jedes Jahr, ihre Konten offenlegen und ihre Spender nennen, ohne jedoch den gespendeten Betrag veröffentlichen zu müssen. Ein 2013 eingeführtes Gesetz im Kanton Neuenburg besagt, dass Spenden ab 5‘000 SFr. mit Namen der Spender angegeben werden müssen.