Maximum complaint time since occurrence or discovery
Liechtenstein
Gesetz über die Aus?bung der politischen Volksrechte inLandesangelegenheiten (Volksrechtegesetz): Civil Rights Act (published1973-07-17, last amended 2012), https://www.gesetze.li/DisplayLGBl.jsp?Jahr=1973&Nr=50
(Not available in English)
Art. 64
Wahlbeschwerde
[...]
5) Die Wahlbeschwerde ist bei sonstigem Ausschluss binnendrei Tagen nach der Wahl bei der Regierung anzumelden. Der Wahltag z?hlt beider Fristberechnung nicht. Die Beschwerdeschrift ist bei sonstigem Ausschlussbinnen weiteren f?nf Tagen bei der Regierung einzureichen und hat bestimmteAntr?ge zu enthalten und die Tatsachen anzugeben, auf welche sich die Beschwerdegr?ndet, sowie die Beweismittel zu bezeichnen, welche dem Nachweis derTatsachen dienen sollen. Die Regierung hat jeder W?hlergruppe, die eineWahlbeschwerde rechtzeitig angemeldet hat, die Einsicht in die Wahlakten zugestatten.