Requirement to hold a hearing
Liechtenstein
Gesetz über den Staatsgerichtshof(Law on the Constitutional Court (Constitutional Court Act)) (published2003-11-27, last amended 2012), https://www.gesetze.li/Seite1.jsp?LGBlm=2004032
English link (not updated): http://www.stgh.li/englisch/
Art. 38
Anwendung anderer Vorschriften
Auf Verfahren vor dem Staatsgerichtshof finden, insoweitin diesem oder dem in der Sache anzuwendenden Gesetz keine besonderenVerfahrensbestimmungen getroffen sind, die Vorschriften des Gesetzes über dieallgemeine Landesverwaltungspflege Anwendung. Belangten Beh?rden kommen die denParteien im Verfahren zustehenden Rechte zu.
Art. 46
Verhandlung
1) Der Vorsitzende ordnet die Verhandlung an.
2) Zur Verhandlung sind alle Parteien und belangtenBeh?rden zu laden. IhrAusbleiben steht der Verhandlung und Entscheidung nicht entgegen.
3) Eine Verhandlung, die anberaumt ist, kann nur auserheblichen Gr?nden vertagt werden. Die Vertagung wird bis zur Verhandlung vomPrésidenten verf?gt, allenfalls vom Gerichtshof beschlossen.
4) Der Gerichtshof kann Verfahren in gleicher Sache zugemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbinden und Verfahren trennen.