Requirement to issue reasoned decision in the last instance

Germany

Germany

Answer
Yes
Source

Gesetz über das Bundesverfassungsgericht(Bundesverfassungsgerichtsgesetz): Law on the Federal Constitutional Court,(published 1951-03-12, last amended 2012-07-12), http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bverfgg/gesamt.pdf

English link (not updated): http://www.iuscomp.org/gla/statutes/BVerfGG.htm#II1

 

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(1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet in geheimerBeratung nach seiner freien, aus dem Inhalt der Verhandlung und dem Ergebnisder Beweisaufnahme gesch?pften überzeugung. Die Entscheidung ist schriftlichabzufassen, zu begr?nden und von den Richtern, die bei ihr mitgewirkt haben, zuunterzeichnen. Sie ist sodann, wenn eine m?ndliche Verhandlung stattgefundenhat, unter Mitteilung der wesentlichen Entscheidungsgr?nde ?ffentlich zuverk?nden. Der Termin zur Verk?ndung einer Entscheidung kann in der m?ndlichenVerhandlung bekanntgegeben oder nach Abschlu? der Beratungen festgelegt werden;in diesemFall ist er den Beteiligten unverz?glich mitzuteilen. Zwischen demAbschlu? der m?ndlichen Verhandlung und der Verk?ndung der Entscheidung sollennicht mehr als drei Monate liegen. Der Termin kann durch Beschlu? des

Bundesverfassungsgerichts verlegt werden.

(2) Ein Richter kann seine in der Beratung vertreteneabweichende Meinung zu der Entscheidung oder zu deren Begr?ndung in einemSondervotum niederlegen; das Sondervotum ist der Entscheidung anzuschlie?en. DieSenate k?nnen in ihren Entscheidungen das Stimmenverh?ltnis mitteilen. DasN?here regelt die Gesch?ftsordnung.

(3) Alle Entscheidungen sind den Beteiligtenbekanntzugeben.

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