What penalties are envisioned for offences related to threat driven voter coercion?

Austria

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Answer
Both fine and imprisonment
Source
  • Wahlbehinderung

    ? 262. (1) Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gef?hrliche Drohung n?tigt oder hindert, überhaupt oder in einem bestimmten Sinn zu w?hlen oder zu stimmen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, unter den Voraussetzungen des ? 106 jedoch mit den dort bezeichneten Strafen zu bestrafen.

    (2) Wer einen anderen auf andere Weise als durch N?tigung an der Aus?bung seines Wahl- oder Stimmrechts hindert, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagess?tzen zu bestrafen.

Comment
6months imprisonment or a fine up to 360 daily rates
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