Penal Code Republic of Austria as amended in2013 http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296
F?lschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung
? 266. (1) Wer, ohne wahl- oder stimmberechtigt zu sein, oder namens eines anderen ohne oder gegen dessen Auftrag unzul?ssigerweise w?hlt oder stimmt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagess?tzen zu bestrafen.
(2) Wer das Ergebnis einer Wahl oder Volksabstimmung f?lscht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.