Electoral system for national legislature

Liechtenstein

Liechtenstein

Answer
List PR
Source

Article 46:
(1) Parliament shall consist of 25 Members who shall be elected by the People by universal, equal, secret and direct suffrage according to the system of proportional representation. The Upper Country (Oberland) and the Lower Country (Unterland) shall each form a voting district. Of the 25 Members of Parliament, 15 shall be elected by the Upper Country and 10 by the Lower Country.


Article 55(b):
(1) Von der Gesamtzahl aller in einem Wahlkreis g?ltig abgegebenen Kandidaten- und Zusatzstimmen werden vorerst jene Stimmen abgezogen, die auf W?hlergruppen entfallen sind, welche 8 % der im ganzen Land abgegebenen g?ltigen Stimmen nicht erreicht haben. Die verbleibende Stimmenzahl wird sodann durch die um eins vermehrte Zahl der zu w?hlenden Abgeordneten (mit Ausschluss der stellvertretenden Ab- geordneten) geteilt und das Teilungsergebnis in jedem Fall auf die n?chst- folgende ganze Zahl erh?ht.2
(2) Die so ermittelte Zahl heisst Wahlzahl.
(3) Jeder Wahlliste, die gem?ss Art. 46 Abs. 3 der Verfassung an der Mandatsverteilung teilnimmt, wird so viel mal ein Abgeordneter zugeteilt, als die Wahlzahl in der Zahl der f?r diese Wahlliste abgegebenen Kandidaten- und Zusatzstimmen enthalten ist (Grundmandatsverteilung).
Close tooltip