What types of sanctions can be imposed for campaign finance infractions?

Austria

Austria

Answer
Fines
Source

Federal Law on financing ofpolitical parties (Parties Act 2012 - PPA)

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_56/BGBLA_2012_I_56.html

 

Sanktionen

? 12. (1) Der unabh?ngigeParteien-Transparenz-Senat hat auf Grund einer vom Rechnungshof erstattetenMitteilung über die politische Partei mit Bescheid die Geldbu?e zu verh?ngen.

(2) Wer vors?tzlich

1.

eine Spende entgegen ? 6 Abs. 4 nicht ausweist oder

2.

eine Spende entgegen ? 6 Abs. 5 annimmt und nicht meldet oder

3.

eine Spende entgegen ? 6 Abs. 7 annimmt und nicht weiterleitet oder

4.

eine erhaltene Spende zur Umgehung von ? 6 Abs. 4, 5 oder 6 Z 9 in Teilbetr?ge zerlegt und verbucht oder verbuchen l?sst,

begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 20 000 Euro zu bestrafen.

(3) Hat einAbgeordneter oder ein Wahlwerber, der auf einem von der politischen Parteieingebrachten Wahlvorschlag kandidiert hat (? 6 Abs. 9), eine Spendeunter Versto? gegen ? 6 Abs. 4 nicht ausgewiesen oder entgegen? 6 Abs. 5 angenommen und nicht gemeldet oder unter Versto? gegen? 6 Abs. 7 angenommen und nicht weitergeleitet, so ist zus?tzlich aufVerfall eines der H?he der jeweiligen Spende entsprechenden Geldbetrags zuerkennen.

(4) Wer als f?r dieübereinstimmung abgegebener Erkl?rungen mit den Vorschriften über dieRechenschaftspflicht verantwortlicher Beauftragter vors?tzlich unrichtigeAngaben f?r den Rechenschaftsbericht macht, begeht eine Verwaltungsübertretungund ist mit einer Geldstrafe bis zu 10 000 Euro zu bestrafen.

(5) ? 19 VStG, wonachinsbesondere auf das Ausma? des Verschuldens Bedacht zu nehmen ist und dieEinkommens- und Verm?gensverh?ltnisse zu ber?cksichtigen sind, ist anzuwenden.Auf die H?he der Spende ist ebenso Bedacht zu nehmen.

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